Lehrlinge erhalten die Kosten für Vorbereitungskurs für die Lehrabschlussprüfung von der Wirtschaftskammer zu 100 % gefördert (gilt nicht für überbetriebliche Ausbildungseinrichtungen)
Der Förderantrag ist durch den Lehrling (inkl. der Beilagen, z. B. Rechnungen, Teilnahmebestätigungen) einzubringen (innerhalb von 6 Monaten nach dem Kursende).
